Worauf wir stolz sind.

Unsere Referenzen.

Jeder Verteidiger muss sich an seinen Erfolgen messen lassen. Wir definieren am Anfang der Mandatsbeziehung gemeinsam mit Ihnen das optimale Ergebnis des gegen Sie geführten Strafverfahrens und kämpfen dann an Ihrer Seite konsequent und nachhaltig um dessen Realisierung. Einige unserer so erzielten Erfolge finden Sie hier

Beispiele

Strafrechtskanzlei
Dr. Toralf Nöding

Alt-Moabit 62
10555 Berlin

Tel. 030 39 74 92 78
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31. Oktober 2024 - Freispruch vom Tatvorwurf des versuchten Totschlages wegen Notwehrlage im Prozess um Schießerei am Mehringplatz

Unserem Mandanten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, am 17. Dezember 2023 in Tötungsabsicht auf zwei als Nebenkläger im Prozess beteiligte Zeugen mittels aus einer halbautomatischen Kurzwaffe mehrere Schüsse abgegeben zu haben. Unser Mandant saß wegen des Tatvorwurfs für mehrere Monate in Untersuchungshaft.
Unser Mandant ließ sich zum Verfahrensbeginn dahingehen ein, in Notwehr gehandelt zu haben. Tatsächlich gelang es uns im Prozess durch kritische Zeugenbefragungen die Widersprüchlichkeit der unseren Mandanten belastenden Angaben der geschädigten Zeugen herauszuarbeiten. Von uns gestellte Anträge zur Auswertung von Funkzellen- und Verbindungsdaten konnten die Aussagen mehrere Belastungszeugen widerlegen. Schließlich wurde unser Mandant am 31. Oktober 2024 nach 15 Hauptverhandlungstagen freigesprochen.

507 KLs 12/24, Landgericht Berlin I, rechtskräftig

> B.Z.-Artikel zum Sachverhalt

5. Februar 2024 - Freispruch für Nasser A.C. im sog. „Bushido-Prozess“

Unsere Kanzlei vertrat gemeinsam mit dem Strafverteidiger Rechtsanwalt Horst Eitner in dem sog. „Bushido-Prozess“ den Bruder des Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an der angeblich gegen den als Rapper bekannt gewordenen Anis Ferchichi – besser bekannt als „Bushido“ – begangenen räuberischen Erpressung im Januar 2018 beteiligt gewesen zu sein; Herr Ferchichi schloss sich der Anklage mit der Nebenklage an. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme wurde unser Mandant schließlich nach 114 Sitzungstagen am 5. Februar 2024 entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Das Landgericht Berlin I sah die Anklagevorwürfe – auch nach eingehender Befragung des Herrn Ferchichi im Prozess – nicht als erwiesen an. Das Urteil ist rechtskräftig.

538 KLs 17/19, Landgericht Berlin I

> Spiegel-Artikel zum Prozess vom 12.10.2020

> Spiegel-Artikel zum Prozess vom 01.03.2021

> Pressemeldung des rbb zum Freispruch

16. Mai 2023 - Haftverschonung für unseren Mandanten im Prozess um den Einbruch in das Dresdener „Grüne Gewölbe“

Gemeinsam mit dem Berliner Strafverteidiger Kai Kempgens, verteidigten wir im spektakulären Prozess um das „Grüne Gewölbe“ einer der Angeklagten. In der Nacht des 25. November 2019 wurden aus der Schatzkammer des Grünen Gewölbe in Dresden 21 historische Schmuckstücke im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro entwendet. Im Nachgang wurde das Tatfahrzeug in einer unter einem Wohnhaus liegenden Parkgarage in Brand gesetzt.

Nach insgesamt 47 Verhandlungstagen wurde unser Mandant wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und Diebstahl mit Waffen in zwei tateinheitlichen Fällen und gemeinschädlicher Sachbeschädigung und vorsätzlicher Brandstiftung zu fünf Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Wir konnten erwirken, dass unser bis dahin in Untersuchungshaft sitzender Mandant zur Urteilsverkündung vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont und aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.
Dieses Ergebnis beruhte auf einer mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht geschlossenen Verständigung. Inhalt dieser Verständigung war u.a., dass ein Teil der entwendeten Schmuckstücke aus dem Grünen Gewölbe an das Land Sachsen zurückgegeben wurde.

2 KLs 422 Js 23291/20, Landgericht Dresden
5 StR 125/24, 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes

 

› Tagesschau vom 16. Mai 2023

› Dokumentation „Exakt – Die Story“

› Pressemeldung rbb zum rechtskräftigen Urteil

27. April 2021 - Mord-Prozess gegen Altenpfleger endet mit Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen

Unser Mandant wurde angeklagt, in einem Pflegeheim vorsätzlich das Beatmungsgerät einer betagten Patientin abgestellt zu haben. Die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten heimtückisch begangenen Mord vor; er befand sich bei Mandatsübernahme bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft. Nach einer umfangreichen (bestreitenden) Einlassung und der Befragung mehrerer Sachverständiger konnten wir im Prozess nachweisen, dass es sich hier um eine tragisches Versehen und nicht um eine zielgerichtete Tötung handelte. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, der Mandant wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe beantragt. Die Staatsanwaltschaft Berlin legte gegen das Urteil Revision mit dem Ziel ein, eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts zu erreichen.

In der Revisionshauptverhandlung, in der unsere Kanzlei mit dem auf das Revisionsrecht spezialisierten Strafverteidiger Prof. Dr. Ali B. Norouzi zusammenarbeitete, wurde die Revision der Staatsanwaltschaft schließlich verworfen. Die Beweiswürdigung des Landgerichts Berlin wies aus Sicht des 5. Strafsenats keinerlei Rechtsfehler auf. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

529 Ks 8/20, Landgericht Berlin I
5 StR 394/21, 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

› Pressemeldung bz-berlin.de

› Pressemeldung sueddeutsche.de

13. April 2021: Haftverschonung für „Kudamm-Raser“ nach prozessualer Verständigung

Unser Mandant, der sich bei Mandatsübernahme bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft befunden hatte, wurde durch das Landgericht wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit schwerer Folge in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er wurde mit Urteilsverkündung haftverschont. Der Verurteilung war ein durch uns initiierter sog. „Deal“ vorausgegangen: Das Gericht unterbreitete für den Fall eines Geständnisses unseres Mandanten das Angebot der Verurteilung einer Freiheitstrafe, die nicht unter drei Jahren und acht Monaten, aber nicht über vier Jahren liegen sollte. Vor dem Hintergrund des zustande gekommenen „Deals“, des umfassenden Geständnisses unserer Mandanten und einer an die Geschädigten geleisteten Schadenwiedergutmachung, wurde der Mandant schließlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt und direkt nach der Urteilsverkündung haftverschont. Dies war auch deshalb ein sehr gutes Ergebnis, weil diese „Raser-Fälle“ in letzter Zeit immer öfter als bedingt vorsätzlich begangene Tötungsdelikte eingestuft werden und dann Verurteilungen zu deutlich höheren Strafen erfolgen.

515 KLs 33/20, Landgericht Berlin, rechtskräftig

 

› Pressemeldung bz-berlin.de

› Pressemeldung morgenpost.de

 

15. Juli 2019 - Haftverschonung für „Casino-Räuber“ trotz Verurteilung zu Freiheitsstrafe

Unserem Mandanten wurde besonders schwerer Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Er sollte einen Spielautomaten-Aufsteller in Wilmersdorf beim Einzahlen von 233.000 Euro Bargeld mit Reizgas außer Gefecht gesetzt und ihm EUR 233.000 Bargeld weggenommen haben. Bei Mandatsübernahme befand sich der Mandant bereits in Untersuchungshaft. Wir rieten zu einem Geständnis, einer Rückzahlung der Tatbeute und einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten.  Das Gericht verurteilte schließlich zu einer relativ milden Haftstraße und entließ den Mandanten mit Urteil aus der Untersuchungshaft, weshalb er die Haftstrafe nun im sog. offenen Vollzug verbüßen kann.

Aufsehen erregte der Berliner Fall vor allem wegen eines Befangenheitsgesuchs seitens der Staatsanwaltschaft gegenüber der Vorsitzenden Richterin am Landgericht. Die Staatsanwaltschaft konnte beim Kammergericht letztlich nicht mit ihrem Antrag durchdringen. Die seitens der Staatsanwaltschaft betriebene Revision wurde durch den Bundesgerichtshof verworfen.

537 KLs 5/19, Landgericht Berlin, rechtskräftig

 

› Pressemeldung bz-berlin.de

8. Juli 2021 - Verfahrenseinstellung nach Anklage wegen versuchten Totschlages

Unserem Mandanten wurde mit Schwurgerichtsanklage der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, im Rahmen eines verbotenen Fahrzeugrennens auf einen Polizisten zugerast, ihm bewusst nicht ausgewichen zu sein und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen zu haben. In der Hauptverhandlung konnten wir jedoch durch kritische Befragung der Zeugen sowie des Unfallgutachters Zweifel am angeklagten Tathergang sähen. Schließlich bewegte unsere Verteidigung das Gericht dazu – unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft – das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 154 Abs. 2 StPO einzustellen; „im Gegenzug“ verzichtete unser Mandant auf seine Fahrerlaubnis.

532 Ks 8/20, Landgericht Berlin

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/prozess-gegen-remmo-mann-in-berlin-clan-mitglied-soll-auf-polizisten-zugerast-sein/26729948.html

8. Dezember 2020 - fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Serie von acht Tankstellenüberfällen

Unserem Mandanten wurde eine Serie von insgesamt acht Überfällen auf Tankstellen bzw. Supermärkte vorgeworfen. Da er dabei jeweils ein Messer oder eine Schreckschusspistole verwendete, lag die gesetzliche Mindeststrafe für jeden einzelnen Fall bei fünf Jahren. Der Schwerpunkt unserer Verteidigung lag in der Darlegung von Motivlage, Lebensgeschichte und der bestehenden Drogenproblematik des Mandanten. Gegen die Staatsanwaltschaft, die die Drogenabhängigkeit des Mandanten in Zweifel zog und eine Freiheitsstrafe von deutlich mehr als acht Jahren forderte, konnten wir im Ergebnis eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten sowie die Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 64 StGB erreichen. Die Unterbringung nach § 64 StGB bedeutet für den Mandanten, dass er ab dem Urteilszeitpunkt nur noch wenige Monate in Haft verbringen muss, bevor er seine Therapie im Maßregelvollzug beginnt, aus der er bei erfolgreichem Verlauf nach zwei Jahren in Freiheit entlassen wird.

512 KLs 9/20, Landgericht Berlin, rechtskräftig

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/blaubluetiger-boxer-soll-tankstellen-und-supermaerkte-ausgeraubt-haben

20. Februar 2020 - Freispruch für unseren Mandanten im spektakulären Prozess wegen der Entwendung der 100 Kilogramm - „Maple Leaf“ Goldmünze aus dem Bodemuseum

Es war einer der bisher öffentlichkeitswirksamsten Fälle unserer Kanzlei: 2017 entwenden mehrere Täter die 100-Kilo-Goldmünze „Maple Leaf“ aus dem Bode-Museum – mit Hilfe eines Rollbretts und einer Schubkarre. Laut Anklage sollte eine neuartige wissenschaftliche Methode zur Auswertung von Überwachungsvideos unseren Mandanten der Tat überführen. Der hierzu beauftragte Gutachter ließ unseren Mandanten vermessen, glich seine Statur mit den Bildern der Überwachungskamera vom S-Bahnstieg ab und kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Mandanten um dieselbe Person handeln müsse, die auch auf dem Überwachungsvideo zu sehen war. Dieses Ergebnis vertrat der Gutachter auch in der späteren Hauptverhandlung. Wir beschäftigten uns eingehend mit der „neuartigen“ Methode zur Video-Personen-Analyse und konnten gravierende methodische Fehler in dem Gutachten finden. In der Hauptverhandlung gelang es uns dann, in der Befragung des Gutachters, die Ergebnisse des Gutachtens zu widerlegen. Unserem Antrag folgend, sprach das Landgericht Berlin unseren Mandanten schließlich am 20. Februar 2020 als einzigen der vier Angeklagten frei.

509 KLs 41/18, Landgericht Berlin, rechtskräftig.
Verteidigung gemeinsam mit Rechtsanwalt Kai Kempgens

> Pressemeldung ntv zum Prozessauftakt

> Pressemeldung ntv zum Freispruch

> ARD-Dokumentation zum Diebstahl und Prozess

Dezember 2019 - 5 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe Jahre nach Überfall auf einen Geldtransporter und Schießerei am Alexanderplatz

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Oktober 2018 einen Geldtransporter mit mehreren Mittätern überfallen zu haben. Dabei wurden Waffen zur Einschüchterung der Fahrer des Geldtransporters verwendet. Bei einer sich anschließenden Fluchtfahrt sind Schüsse auf die verfolgende Polizei abgegeben worden. Die zunächst erlangte Tatbeute in Höhe von sieben Millionen Euro verloren die Täter auf der Flucht vor der Polizei. Die Tat konnte auf Video aufgezeichnet werden. Im Prozess selbst konnten wir für unseren Mandanten – trotz der Mindeststrafe von fünf Jahren und einer Vielzahl weiterer verwirklichter Delikte, v.a. wegen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz sowie des schwerwiegenden Tatbildes – eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und drei Monaten erwirken. Der Mandant wurde aufgrund seiner im Prozess dargelegten Drogenabhängigkeit nach § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht. Er wurde mit dem Urteilsspruch in die Therapieanstalt verlegt, von wo er bei erfolgreichem Verlauf nach zwei Jahren in Freiheit entlassen werden könnte.

512 KLs 9/20, Landgericht Berlin, rechtskräftig

Verteidigung gemeinsam mit Rechtsanwalt Kai Kempgens

https://www.tagesspiegel.de/berlin/geldtransporter-ueberfall-am-alexanderplatz-zwei-maenner-zu-mehreren-jahren-gefaengnis-verurteilt/25431854.html

1. Juli 2021: „Schießerei in Schöneberger Hinterhof“ endet für unseren Mandanten mit Verurteilung zu neun Monaten Freiheitsstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes statt - wie angeklagt - wegen versuchten Totschlags

In einem Hinterhof in Schöneberg kam es zu einer Auseinandersetzung rivalisierender Gruppen. Es fallen Schüsse, wobei eine Person schwer verletzt wird. Nachbarn haben das Geschehen von ihren gegenüberliegenden Fenstern gefilmt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten versuchten Totschlag in Tateinheit mit unerlaubtem Waffenbesitz vor. Der Mandant ließ sich im Prozess über uns zur Sache ein. Nach zwölf Prozesstagen konnten wir den Vorwurf des versuchten Totschlages entkräften. Letztendlich wurde unser Mandant „nur“ wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und (schon am vorletzten Hauptverhandlungstag) aus der Untersuchungshaft entlassen.

532 Ks 1/21, Landgericht Berlin, rechtskräftig

› Pressemeldung www.tagesspiegel.de

› Pressemeldung rbb24.de

4. März 2016 - Freispruch im Prozess wegen des Raubüberfalls auf das Berliner Kaufhaus KaDeWe

Am 20. Dezember 2014 kam es zu einem spektakulären Überfall auf das Kaufhaus des Westens. Dabei drangen insgesamt fünf maskierte Personen mitten im Weihnachtsgeschäft und während der Öffnungszeiten ins Erdgeschoss ein und entwendeten aus den dort aufgestellten Vitrinen innerhalb von wenigen Minuten Uhren und Schmuck im Wert von über 800.000 Euro. Nachdem eine Person, die mutmaßlich den Fluchtwagen zur Verfügung gestellt hatte, unseren Mandanten und einen weiteren Beschuldigten belastet hatte, verhaftete die Polizei am 30. März 2015 unseren Mandanten (und weitere Beschuldigte) und erhob schließlich im Juli 2015 Anklage vor dem Landgericht Berlin. Nach 22 Sitzungstagen wurde unser Mandant am 4. März 2016 freigesprochen. Das Gericht sah die Angaben des Mitangeklagten, der das Fluchtfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte, als für eine Verurteilung nicht ausreichend an, da dieser sich nicht befragen ließ und – wie im Laufe der Verhandlung herausgearbeitet werden konnte – in einer Reihe von Punkten nicht die Wahrheit gesagt hatte. Die Mittäter wurden dagegen später zu Haftstrafen verurteilt.

Aktenzeichen 523 KLs 19/15, Landgericht Berlin, rechtskräftig

Verteidigung gemeinsam mit Rechtsanwalt Philipp Stucke

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kadewe-prozess-nach-blitz-ueberfall-auf-kaufhaus-in-berlin-a-1063495.html

Dr. Nöding Strafverteidiger Berlin

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