Worauf wir stolz sind.

Unsere Referenzen.

Jeder Verteidiger muss sich an seinen Erfolgen messen lassen. Wir definieren am Anfang der Mandatsbeziehung gemeinsam mit Ihnen das optimale Ergebnis des gegen Sie geführten Strafverfahrens und kämpfen dann an Ihrer Seite konsequent und nachhaltig um dessen Realisierung. Einige unserer so erzielten Erfolge finden Sie hier

Beispiele

Strafrechtskanzlei
Dr. Toralf Nöding

Alt-Moabit 62
10555 Berlin

Tel. 030 39 74 92 78
Fax. 030 39 74 92 79

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27. April 2021 - Mord-Prozess gegen Altenpfleger endet mit Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen

Unser Mandant wurde angeklagt, in einem Pflegeheim das Beatmungsgerät einer betagten Patientin abgestellt zu haben. Die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten heimtückischen Mord vor; er befand sich bei Mandatsübernahme bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft. Nach einer umfangreichen (bestreitenden) Einlassung und der Befragung mehrerer Sachverständiger konnten wir beweisen, dass es sich hier um eine tragische Fahrlässigkeit und nicht um eine zielgerichtete Tötung handelte. Der Haftbefehl wurde noch vor Ende der Hauptverhandlung aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hielt am Mordvorwurf fest und beantragte im Plädoyer die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht folgte unserem Antrag und verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe.

529 Ks 8/20, Landgericht Berlin, nicht rechtskräftig (Revision der Staatsanwaltschaft)

 

› Pressemeldung bz-berlin.de

› Pressemeldung sueddeutsche.de

13. April 2021: Haftverschonung für „Kudamm-Raser“ nach prozessualer Verständigung

Unser Mandant, der sich bei Mandatsübernahme bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft befunden hatte, wurde durch das Landgericht wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit schwerer Folge in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er wurde mit Urteilsverkündung haftverschont. Der Verurteilung war ein durch uns initiierter sog. „Deal“ vorausgegangen: Das Gericht unterbreitete für den Fall eines Geständnisses unseres Mandanten das Angebot der Verurteilung einer Freiheitstrafe, die nicht unter drei Jahren und acht Monaten, aber nicht über vier Jahren liegen sollte. Vor dem Hintergrund des zustande gekommenen „Deals“, des umfassenden Geständnisses unserer Mandanten und einer an die Geschädigten geleisteten Schadenwiedergutmachung, wurde der Mandant schließlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt und direkt nach der Urteilsverkündung haftverschont. Dies war auch deshalb ein sehr gutes Ergebnis, weil diese „Raser-Fälle“ in letzter Zeit immer öfter als bedingt vorsätzlich begangene Tötungsdelikte eingestuft werden und dann Verurteilungen zu deutlich höheren Strafen erfolgen.

515 KLs 33/20, Landgericht Berlin, rechtskräftig

 

› Pressemeldung bz-berlin.de

› Pressemeldung morgenpost.de

 

15. Juli 2019 - Haftverschonung für „Casino-Räuber“ trotz Verurteilung zu Freiheitsstrafe

Unserem Mandanten wurde besonders schwerer Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Er sollte einen Spielautomaten-Aufsteller in Wilmersdorf beim Einzahlen von 233.000 Euro Bargeld mit Reizgas außer Gefecht gesetzt und ihm EUR 233.000 Bargeld weggenommen haben. Bei Mandatsübernahme befand sich der Mandant bereits in Untersuchungshaft. Wir rieten zu einem Geständnis, einer Rückzahlung der Tatbeute und einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten.  Das Gericht verurteilte schließlich zu einer relativ milden Haftstraße und entließ den Mandanten mit Urteil aus der Untersuchungshaft, weshalb er die Haftstrafe nun im sog. offenen Vollzug verbüßen kann.

Aufsehen erregte der Berliner Fall vor allem wegen eines Befangenheitsgesuchs seitens der Staatsanwaltschaft gegenüber der Vorsitzenden Richterin am Landgericht. Die Staatsanwaltschaft konnte beim Kammergericht letztlich nicht mit ihrem Antrag durchdringen. Die seitens der Staatsanwaltschaft betriebene Revision wurde durch den Bundesgerichtshof verworfen.

537 KLs 5/19, Landgericht Berlin, rechtskräftig

 

› Pressemeldung bz-berlin.de

8. Juli 2021 - Verfahrenseinstellung nach Anklage wegen versuchten Totschlages

Unserem Mandanten wurde mit Schwurgerichtsanklage der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, im Rahmen eines verbotenen Fahrzeugrennens auf einen Polizisten zugerast, ihm bewusst nicht ausgewichen zu sein und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen zu haben. In der Hauptverhandlung konnten wir jedoch durch kritische Befragung der Zeugen sowie des Unfallgutachters Zweifel am angeklagten Tathergang sähen. Schließlich bewegte unsere Verteidigung das Gericht dazu – unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft – das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 154 Abs. 2 StPO einzustellen; „im Gegenzug“ verzichtete unser Mandant auf seine Fahrerlaubnis.

532 Ks 8/20, Landgericht Berlin

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/prozess-gegen-remmo-mann-in-berlin-clan-mitglied-soll-auf-polizisten-zugerast-sein/26729948.html

8. Dezember 2020 - fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Serie von acht Tankstellenüberfällen

Unserem Mandanten wurde eine Serie von insgesamt acht Überfällen auf Tankstellen bzw. Supermärkte vorgeworfen. Da er dabei jeweils ein Messer oder eine Schreckschusspistole verwendete, lag die gesetzliche Mindeststrafe für jeden einzelnen Fall bei fünf Jahren. Der Schwerpunkt unserer Verteidigung lag in der Darlegung von Motivlage, Lebensgeschichte und der bestehenden Drogenproblematik des Mandanten. Gegen die Staatsanwaltschaft, die die Drogenabhängigkeit des Mandanten in Zweifel zog und eine Freiheitsstrafe von deutlich mehr als acht Jahren forderte, konnten wir im Ergebnis eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten sowie die Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 64 StGB erreichen. Die Unterbringung nach § 64 StGB bedeutet für den Mandanten, dass er ab dem Urteilszeitpunkt nur noch x Monate in Haft verbringen muss, bevor er seine Therapie im Maßregelvollzug beginnt, aus der er bei erfolgreichem Verlauf nach zwei Jahren in Freiheit entlassen werden könnte.

512 KLs 9/20, Landgericht Berlin, rechtskräftig

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/blaubluetiger-boxer-soll-tankstellen-und-supermaerkte-ausgeraubt-haben

20. Februar 2020 - Freispruch für unseren Mandanten im spektakulären Prozess wegen der Entwendung der 100 Kilogramm - „Maple Leaf“ Goldmünze aus dem Bodemuseum

Es war einer der bisher öffentlichkeitswirksamsten Fälle unserer Kanzlei: 2017 entwenden mehrere Täter die 100-Kilo-Goldmünze „Maple Leaf“ aus dem Bode-Museum – mit Hilfe eines Rollbretts und einer Schubkarre. Laut Anklage sollte eine neuartige wissenschaftliche Methode zur Auswertung von Überwachungsvideos unseren Mandanten der Tat überführen. Der hierzu beauftragte Gutachter ließ unseren Mandanten vermessen, glich seine Statur mit den Bildern der Überwachungskamera vom S-Bahnstieg ab und kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Mandanten um dieselbe Person handeln müsse, die auch auf dem Überwachungsvideo zu sehen war. Dieses Ergebnis vertrat der Gutachter auch in der späteren Hauptverhandlung. Wir beschäftigten uns eingehend mit der „neuartigen“ Methode zur Video-Personen-Analyse und konnten gravierende methodische Fehler in dem Gutachten finden. In der Hauptverhandlung gelang es uns dann, in der Befragung des Gutachters, die Ergebnisse des Gutachtens zu widerlegen. Unserem Antrag folgend, sprach das Landgericht Berlin unseren Mandanten schließlich am 20. Februar 2020 als einzigen der vier Angeklagten frei.

509 KLs 41/18, Landgericht Berlin, rechtskräftig.
Verteidigung gemeinsam mit Rechtsanwalt Kai Kempgens

https://www.n-tv.de/panorama/Anwaltrede-ist-Gold-article20805734.html

https://www.n-tv.de/panorama/Gericht-verurteilt-drei-Goldmuenzen-Diebe-article21589239.html

Dezember 2019 - 5 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe Jahre nach Überfall auf einen Geldtransporter und Schießerei am Alexanderplatz

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Oktober 2018 einen Geldtransporter mit mehreren Mittätern überfallen zu haben. Dabei wurden Waffen zur Einschüchterung der Fahrer des Geldtransporters verwendet. Bei einer sich anschließenden Fluchtfahrt sind Schüsse auf die verfolgende Polizei abgegeben worden. Die zunächst erlangte Tatbeute in Höhe von sieben Millionen Euro verloren die Täter auf der Flucht vor der Polizei. Die Tat konnte auf Video aufgezeichnet werden. Im Prozess selbst konnten wir für unseren Mandanten – trotz der Mindeststrafe von fünf Jahren und einer Vielzahl weiterer verwirklichter Delikte, v.a. wegen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz sowie des schwerwiegenden Tatbildes – eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und drei Monaten erwirken. Der Mandant wurde aufgrund seiner im Prozess dargelegten Drogenabhängigkeit nach § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht. Er wurde mit dem Urteilsspruch in die Therapieanstalt verlegt, von wo er bei erfolgreichem Verlauf nach zwei Jahren in Freiheit entlassen werden könnte.

512 KLs 9/20, Landgericht Berlin, rechtskräftig

Verteidigung gemeinsam mit Rechtsanwalt Kai Kempgens

https://www.tagesspiegel.de/berlin/geldtransporter-ueberfall-am-alexanderplatz-zwei-maenner-zu-mehreren-jahren-gefaengnis-verurteilt/25431854.html

1. Juli 2021: „Schießerei in Schöneberger Hinterhof“ endet für unseren Mandanten mit Verurteilung zu neun Monaten Freiheitsstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes statt - wie angeklagt - wegen versuchten Totschlags

In einem Hinterhof in Schöneberg kam es zu einer Auseinandersetzung rivalisierender Gruppen. Es fallen Schüsse, wobei eine Person schwer verletzt wird. Nachbarn haben das Geschehen von ihren gegenüberliegenden Fenstern gefilmt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten versuchten Totschlag in Tateinheit mit unerlaubtem Waffenbesitz vor. Der Mandant ließ sich im Prozess über uns zur Sache ein. Nach zwölf Prozesstagen konnten wir den Vorwurf des versuchten Totschlages entkräften. Letztendlich wurde unser Mandant „nur“ wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und (schon am vorletzten Hauptverhandlungstag) aus der Untersuchungshaft entlassen.

532 Ks 1/21, Landgericht Berlin, rechtskräftig

› Pressemeldung www.tagesspiegel.de

› Pressemeldung rbb24.de

4. März 2016 - Freispruch im Prozess wegen des Raubüberfalls auf das Berliner Kaufhaus KaDeWe

Am 20. Dezember 2014 kam es zu einem spektakulären Überfall auf das Kaufhaus des Westens. Dabei drangen insgesamt fünf maskierte Personen mitten im Weihnachtsgeschäft und während der Öffnungszeiten ins Erdgeschoss ein und entwendeten aus den dort aufgestellten Vitrinen innerhalb von wenigen Minuten Uhren und Schmuck im Wert von über 800.000 Euro. Nachdem eine Person, die mutmaßlich den Fluchtwagen zur Verfügung gestellt hatte, unseren Mandanten und einen weiteren Beschuldigten belastet hatte, verhaftete die Polizei am 30. März 2015 unseren Mandanten (und weitere Beschuldigte) und erhob schließlich im Juli 2015 Anklage vor dem Landgericht Berlin. Nach 22 Sitzungstagen wurde unser Mandant am 4. März 2016 freigesprochen. Das Gericht sah die Angaben des Mitangeklagten, der das Fluchtfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte, als für eine Verurteilung nicht ausreichend an, da dieser sich nicht befragen ließ und – wie im Laufe der Verhandlung herausgearbeitet werden konnte – in einer Reihe von Punkten nicht die Wahrheit gesagt hatte. Die Mittäter wurden dagegen später zu Haftstrafen verurteilt.

Aktenzeichen 523 KLs 19/15, Landgericht Berlin, rechtskräftig

Verteidigung gemeinsam mit Rechtsanwalt Philipp Stucke

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kadewe-prozess-nach-blitz-ueberfall-auf-kaufhaus-in-berlin-a-1063495.html

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